Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der GE-T-Handels GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer" genannt) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber" genannt) im Bereich KFZ-Werkstatt und Autohandel.

GE-T-Handels GmbH

Hardtmuthgasse 51-55

1100 Wien, Österreich

Telefon: +43 676 3377377
E-Mail: ge-t-handels@hotmail.com
UID: ATU69980737
Firmenbuchnummer: 434182d
Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführt.

2. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch die Auftragserteilung des Auftraggebers und deren Annahme durch den Auftragnehmer zustande. Die Annahme kann ausdrücklich oder durch Ausführung der Arbeiten erfolgen.

Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Wird erkennbar, dass die tatsächlichen Kosten die im Kostenvoranschlag genannten um mehr als 15% übersteigen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren.

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

3. Leistungsumfang KFZ-Werkstatt

3.1 Reparatur- und Wartungsarbeiten

Der Auftragnehmer führt Reparatur- und Wartungsarbeiten nach den Regeln der Technik und unter Berücksichtigung der Herstellervorgaben durch. Der Umfang der Arbeiten ergibt sich aus dem Auftrag bzw. der Auftragsbestätigung.

3.2 Ersatzteile und Material

Der Auftragnehmer verwendet grundsätzlich Neuteile. Die Verwendung von Austauschteilen, aufgearbeiteten Teilen oder Teilen anderer Hersteller (Identteile) ist zulässig, sofern diese gleichwertig sind und der Auftraggeber nicht ausdrücklich die Verwendung von Originalteilen verlangt hat.

Vom Auftraggeber beigestellte Teile werden nur nach vorheriger Prüfung und auf ausdrücklichen Wunsch eingebaut. Für beigestellte Teile übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistung.

3.3 Zusätzliche Arbeiten

Werden während der Arbeiten zusätzliche Mängel oder notwendige Reparaturen festgestellt, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich informieren. Zusätzliche Arbeiten werden nur nach Zustimmung des Auftraggebers durchgeführt, es sei denn, die Arbeiten sind zur Vermeidung eines größeren Schadens oder aus Sicherheitsgründen zwingend erforderlich.

3.4 §57a Begutachtung (Pickerl)

Bei der Durchführung der wiederkehrenden Begutachtung gemäß §57a KFG handelt der Auftragnehmer als ermächtigte Prüfstelle. Die Begutachtung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben. Ein Anspruch auf Erteilung einer Begutachtungsplakette besteht nur bei Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen.

4. Leistungsumfang Autohandel

4.1 Fahrzeugverkauf

Der Auftragnehmer verkauft Gebrauchtfahrzeuge im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Die Beschaffenheit des Fahrzeugs ergibt sich aus der Fahrzeugbeschreibung und den bei Vertragsabschluss übergebenen Unterlagen.

Alle Angaben zu Laufleistung, Vorbesitzern, Unfallfreiheit und Ausstattung erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der verfügbaren Informationen. Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um Gebrauchtfahrzeuge handelt, die dem Alter und der Laufleistung entsprechende Gebrauchsspuren aufweisen können.

4.2 Probefahrt

Probefahrten sind nur in Begleitung eines Mitarbeiters des Auftragnehmers und nach Vorlage eines gültigen Führerscheins sowie eines Ausweisdokuments gestattet. Der Fahrer haftet für alle während der Probefahrt entstehenden Schäden, soweit diese von ihm verschuldet wurden.

4.3 Fahrzeugankauf

Beim Ankauf von Fahrzeugen erfolgt die Bewertung nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung des Fahrzeugzustands, der Marktlage und der verfügbaren Unterlagen. Der Verkäufer versichert, dass er Eigentümer des Fahrzeugs ist und dieses frei von Rechten Dritter ist.

4.4 Finanzierung

Der Auftragnehmer vermittelt Finanzierungen über kooperierende Banken und Finanzdienstleister. Der Finanzierungsvertrag kommt direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Finanzierungsinstitut zustande. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Bewilligung oder Ablehnung von Finanzierungsanträgen.

5. Preise und Zahlung

5.1 Preise

Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für Werkstattleistungen gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Stundensätze und Materialpreise.

5.2 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich andere Zahlungsziele vereinbart wurden. Die Zahlung kann in bar, per Bankomatkarte, Kreditkarte oder Banküberweisung erfolgen.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

5.3 Zurückbehaltungsrecht

Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Fahrzeug bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zurückzubehalten (Unternehmerpfandrecht gemäß § 1330 ABGB).

6. Lieferung und Abholung

6.1 Lieferfristen

Angegebene Lieferfristen und Fertigstellungstermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Streik, behördlicher Maßnahmen oder Lieferschwierigkeiten bei Zulieferern berechtigen den Auftragnehmer zur Fristverlängerung um die Dauer der Behinderung.

6.2 Abholung

Der Auftraggeber wird über die Fertigstellung der Arbeiten bzw. die Abholbereitschaft des Fahrzeugs informiert. Das Fahrzeug ist innerhalb von 5 Werktagen nach Benachrichtigung abzuholen. Für die Verwahrung nach Ablauf dieser Frist kann eine angemessene Standgebühr berechnet werden.

6.3 Abnahme

Mit der Abholung des Fahrzeugs gilt die Leistung als abgenommen, sofern nicht sofort erkennbare Mängel unverzüglich gerügt werden. Spätere Beanstandungen sind nur bei versteckten Mängeln möglich.

7. Gewährleistung

7.1 Gewährleistung bei Werkstattleistungen

Für durchgeführte Arbeiten und eingebaute Teile leistet der Auftragnehmer Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Abnahme der Leistung, bei Verbrauchern 2 Jahre.

Die Gewährleistung entfällt bei unsachgemäßer Behandlung, eigenmächtigen Reparaturversuchen, Nichtbeachtung von Bedienungsanleitungen oder natürlicher Abnutzung.

7.2 Gewährleistung beim Fahrzeugverkauf

Beim Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen an Unternehmer wird die Gewährleistung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Bei Verkauf an Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen mit einer Frist von 1 Jahr ab Übergabe.

Wird eine zusätzliche Garantie vereinbart, gelten die Bedingungen der jeweiligen Garantievereinbarung.

7.3 Gewährleistungsansprüche

Bei berechtigten Gewährleistungsansprüchen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung. Erst wenn die Nachbesserung fehlschlägt oder unzumutbar ist, kann der Auftraggeber Preisminderung oder Wandlung verlangen.

8. Haftung

8.1 Haftungsumfang

Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt nicht für Personenschäden.

8.2 Verwahrung

Für die Verwahrung von Fahrzeugen und darin befindlichen Gegenständen haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wertsachen sollten nicht im Fahrzeug belassen werden. Der Auftraggeber wird empfohlen, eine entsprechende Versicherung abzuschließen.

8.3 Probefahrten und Überführungsfahrten

Für Schäden, die während notwendiger Probe- oder Überführungsfahrten entstehen, haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter.

9. Eigentumsvorbehalt

Verkaufte Fahrzeuge und eingebaute Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln und ausreichend zu versichern.

Bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, das Fahrzeug zurückzunehmen. Die Rücknahme gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

10. Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Wien, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist.

11.2 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

11.3 Änderungen

Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Bestehende Verträge werden von Änderungen nicht berührt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

11.4 Verbraucherschutz

Soweit der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist, gelten die zwingenden Bestimmungen des KSchG. Im Übrigen gelten diese AGB.

12. Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden.

Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit, nehmen aber an einem solchen Verfahren teil, wenn dies im Einzelfall sinnvoll erscheint.

Stand: 4. November 2025

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